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ALLE DIENSTLEISTUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praelexis AI GmbH für die Erbringung von Dienstleistungen

Praelexis AI GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ordnungsgemäß gegründet nach dem anwendbaren Recht Deutschlands, mit der Registrierungsnummer: HRB 279896 („Praelexis"), und der Auftraggeber (nachfolgend jeweils als „Partei" und/oder „Parteien" bezeichnet, je nach Kontext) vereinbaren Folgendes:

1. DIENSTLEISTUNGEN

Praelexis erbringt die im Angebot beschriebenen Dienstleistungen für den Auftraggeber gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot, zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bildet „den/diesen Vertrag".

2. ZAHLUNG

2.1. Der Auftraggeber zahlt Praelexis per elektronischer Überweisung den im Angebot aufgeführten Betrag (zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern anwendbar) innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem Datum der Rechnung von Praelexis auf das im Angebot angegebene Bankkonto, in Euro, frei von Bedingungen, Aufrechnungen, Bankspesen, Provisionen oder sonstigen Abzügen. Der Auftraggeber darf eine solche Zahlung nicht aufschieben, anpassen oder zurückhalten.

2.2. Die gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Beträge schließen keine Umsatzsteuern (außer der Mehrwertsteuer, sofern angegeben), Verbrauchssteuern, Bruttoumsatzsteuern und Quellensteuern, Universaldienst-Gebühren sowie ähnliche Steuern oder behördlich auferlegte Gebühren oder Zuschläge (zusammenfassend „Steuern") ein.

2.3. Der Auftraggeber zahlt oder erstattet Praelexis alle derartigen zusätzlich auferlegten Steuern (ausgenommen Steuern auf das Einkommen von Praelexis) gemäß Ziffer 2.2, die dem Auftraggeber in Übereinstimmung mit dem Recht seines Domizils in Rechnung gestellt werden.

2.4. Hinsichtlich der Quellensteuer zahlt der Auftraggeber solche zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, damit Praelexis den Betrag erhält, den sie erhalten hätte, wenn keine Quellensteuer erhoben worden wäre, es sei denn, der Auftraggeber legt Praelexis innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Zahlungsdatum der an Praelexis gezahlten Entgelte oder Gebühren gemäß diesem Vertrag eine gültige Quellensteuerbestätigung vor.

3. GEISTIGES EIGENTUM

3.1. Alle Rechte, Titel und Ansprüche an und auf das geistige Eigentum („IP") in Bezug auf Geräte und/oder Software, die Gegenstand dieses Vertrags sind und von Praelexis bei der Erbringung von Dienstleistungen genutzt werden, verbleiben im alleinigen Eigentum von Praelexis („Hintergrund-IP"), außer soweit IP im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung geschaffen wird, in welchem Fall das geschaffene IP beim Auftraggeber verbleibt.

3.2. Die vertraulichen Informationen und Daten, die der Auftraggeber Praelexis zur Verfügung stellt, um Praelexis die Erbringung der im Angebot spezifizierten Dienstleistungen und/oder Produkte zu ermöglichen, verbleiben jedoch im Eigentum des Auftraggebers.

4. VERTRAGSVERLETZUNG

4.1. Wenn eine der Parteien:

4.1.1. eine andere Vertragsverletzung als eine Zahlungspflichtverletzung begeht und es versäumt, die Verletzung innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der anderen Partei zu beheben; oder

4.1.2. eine Zahlungspflichtverletzung begeht und es versäumt, die Zahlung innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der anderen Partei zu leisten; oder

4.1.3. (a) einen Insolvenztatbestand erfüllt, (b) als zahlungsunfähig gilt, (c) sich in Umständen befindet, die eine Abwicklung ermöglichen, (d) gelöscht wird oder die Löschung beantragt, (e) einem Antrag auf vorläufige Abwicklung oder gerichtliche Verwaltung unterliegt, oder ein Sonderbeschluss zur Abwicklung dieser Partei gefasst wird, oder (f) einem Unternehmenssanierungsverfahren dieser Partei unterliegt, oder ein Beschluss gefasst wird, diese Partei in ein Sanierungsverfahren zu überführen; oder

4.1.4. ein Urteil gegen sie ergangen ist und es versäumt, dieses zu erfüllen oder dessen Aufhebung innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach Bekanntwerden zu beantragen; oder

4.1.5. ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Veränderung ihrer Gesellschafterstruktur oder Mitgliederanteile erfährt, so dass eine neue Person die Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals oder der Mitgliederanteile hält;

kann die andere Partei zusätzlich zu und unbeschadet anderer ihr nach Gesetz oder gemäß diesem Vertrag zustehender Rechte:

(a) die spezifische Erfüllung der Vertragsbedingungen durchsetzen; oder

(b) vorbehaltlich Ziffer 4.2, diesen Vertrag kündigen; und

(c) in jedem Fall (vorbehaltlich Ziffer 5.4) solche Schäden geltend machen, die ihr entstanden sind.

4.2. Eine geschädigte Partei kann diesen Vertrag gemäß Ziffer 4.1 nur kündigen, wenn die Verletzung wesentlich und nicht durch Geldzahlung behebbar ist oder, wenn sie durch Geldzahlung behebbar ist, die andere Partei die Zahlung nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach endgültiger Feststellung des Betrags leistet.

4.3. Der Auftraggeber kann gegen Praelexis keinen Anspruch aus diesem Vertrag oder seiner Erfüllung geltend machen, der mehr als 1 (ein) Jahr nach Entstehung des vermeintlichen Klagegrundes liegt.

4.4. Auf jeden fälligen und nicht bezahlten Betrag einer Partei fallen Zinsen in Höhe des Basiszinssatzes zuzüglich 2 (zwei) Prozentpunkte an. Für die Zwecke dieser Ziffer bedeutet „Basiszinssatz" den Zinssatz (ausgedrückt als % per annum, monatlich zusammengesetzt), der von der Deutschen Bank von Zeit zu Zeit als ihr Mindestüberziehungssatz veröffentlicht wird, zu dem sie ihren wertvollsten Unternehmenskunden Kredite gewährt, wie von einem Filialleiter dieser Bank bescheinigt, dessen Bestellung oder Befugnis nicht nachgewiesen werden muss, und welche Bescheinigung, außer bei offensichtlichem Rechenfehler, prima facie Beweis für ihren Inhalt ist.

5. HÖHERE GEWALT UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

5.1. Keine Partei hat einen Anspruch gegen die andere Partei („die betroffene Partei") wegen Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder -unruhen, Ausfall von Lieferanten oder Auftragnehmern oder sonstige Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen („höhere Gewalt").

5.2. Die Erfüllung der Pflichten der betroffenen Partei wird, vorbehaltlich Ziffer 5.3, für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, die erst ab dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung der betroffenen Partei an die andere Partei als beginnend gilt. Nach Beendigung der höheren Gewalt wird dieser Vertrag wieder vollständig wirksam, und die betroffene Partei nimmt unverzüglich ihre Erfüllung wieder auf.

5.3. Dauert die Aussetzung der Erfüllung länger als 60 (sechzig) aufeinanderfolgende Kalendertage an, kann jede Partei diesen Vertrag durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei fristlos kündigen, bevor die höhere Gewalt endet.

5.4. Jeder Anspruch des Auftraggebers gegen Praelexis ist insgesamt auf den tatsächlich vom Auftraggeber an Praelexis in den vorangegangenen 12 (zwölf) Monaten gemäß dem Vertrag gezahlten Gesamtbetrag vor dem Datum der Klageerhebung begrenzt. In keinem Fall haftet Praelexis dem Auftraggeber für: (a) mittelbare oder besondere Schäden und/oder (b) Einkommensverluste, entgangene Gewinne oder erwartete Einsparungen, gleich welcher Art, ob durch Mitarbeiter, Vertreter und/oder Auftragnehmer verursacht und unabhängig von der Form oder dem Klagegrund. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und/oder Auftragnehmer von Praelexis.

6. ZUSTELLUNGSANSCHRIFT UND MITTEILUNGEN

6.1. Die Parteien wählen ihre jeweiligen Zustellungsanschriften für alle Zwecke dieses Vertrags wie folgt:

6.1.1. An Praelexis AI GmbH

6.1.2. An den Auftraggeber

6.2. Jede Partei kann von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an die andere(n) Partei(en) ihre Zustellungsanschrift in eine andere Anschrift ändern, die kein Postfach oder Postlagernd ist.

6.3. Alle Mitteilungen gemäß diesem Vertrag sind schriftlich zu erteilen. Eine von einer Partei an eine andere Partei („den Empfänger") gerichtete Mitteilung, die:

6.3.1. von Hand zugestellt wird, gilt als am Tag der Zustellung beim Empfänger eingegangen;

6.3.2. per E-Mail übermittelt wird, gilt als am ersten Werktag nach dem Tag des Eingangs beim Empfangsgerät beim Empfänger eingegangen;

6.3.3. per Einschreiben von einer Anschrift innerhalb Deutschlands an die Zustellungsanschrift des Empfängers aufgegeben wird, gilt als am 10. (zehnten) Werktag nach dem Datum der Aufgabe beim Empfänger eingegangen.

6.3.4. Es ist nicht zulässig, Mitteilungen zu Streitigkeiten, Forderungen, Vertragsverletzungen, Rechtsstreitigkeiten, Verlängerungen, Kündigungen oder Vertragsbeendigungen per E-Mail zu erteilen.

7. ANTI-KORRUPTION UND BESTECHUNG

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle anwendbaren Antikorruptionsgesetze jeder zutreffenden Rechtsordnung einzuhalten, und stellt sicher, dass alle seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dienstleister solche Gesetze einhalten und die notwendige Schulung in diesem Bereich erhalten haben und/oder erhalten.

8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

8.1. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

8.2. Keine Änderung, Abwandlung oder einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrags ist wirksam, sofern sie nicht schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet wurde.

8.3. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Durchsetzung einer Vertragsbestimmung stellt keinen Verzicht oder eine Aussetzung dieser Bestimmung dar und beeinträchtigt nicht das Recht einer Partei, die Erfüllung dieser Bestimmung jederzeit in der Zukunft zu verlangen. Der Verzicht auf ein Recht aufgrund einer nachfolgenden Verletzung macht die Bestimmung selbst nicht unwirksam.

8.4. Keine Partei darf ihre Rechte abtreten und/oder ihre Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei delegieren.

8.5. Praelexis ist berechtigt, Dienstleistungen gemäß einer zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung an ein Unternehmen innerhalb der Praelexis-Unternehmensgruppe unterzuvergeben, sofern es den Auftraggeber über seine Absicht informiert.

8.6. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, sind diese Bestimmungen von den verbleibenden Bestimmungen abtrennbar, die in vollem Umfang wirksam bleiben. Ist eine ungültige Bestimmung durch Änderung gültig zu machen, verpflichten sich die Parteien, in gutem Glauben eine Änderung zur Beseitigung der Ungültigkeit auszuhandeln.

8.7. Sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich anderweitig vereinbart, darf keine Partei während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach dessen Ablauf oder Beendigung für eigene Rechnung oder als Vertreter oder Bevollmächtigter eines Dritten das Personal der anderen Partei überreden, verleiten, ermutigen, beschaffen oder anwerben (oder eine solche Überredung, Verleitung, Ermutigung, Beschaffung oder Anwerbung veranlassen):

8.7.1. für sie oder ein im Wettbewerb mit der anderen Partei stehendes Unternehmen direkt oder indirekt tätig zu werden oder daran interessiert zu sein; oder

8.7.2. sein/ihr Arbeitsverhältnis mit der anderen Partei zu beenden; oder

8.7.3. geistiges Eigentum der anderen Partei an Personen weiterzugeben, die vom Eigentümer des geistigen Eigentums nicht zum Empfang berechtigt sind.

8.8. Jede Partei bestätigt, dass sie diesen Vertrag nicht auf der Grundlage von und nicht im Vertrauen auf Aussagen, Garantien oder sonstige Bestimmungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, abschließt, außer soweit ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen. Alle durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht implizierten Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

8.9. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht Deutschlands, wird danach ausgelegt und interpretiert.

8.10. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden einem Schiedsverfahren zugeführt, das in München, Deutschland, abgehalten wird und den Beschleunigten Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer unterliegt.

8.11. Wird einer Partei von einem Schiedsrichter oder Gericht Kosten zugesprochen, hat sie Anspruch auf Erstattung durch die andere Partei auf Basis der Anwalts- und eigenen Mandantengebühren.

8.12. Kommt der Auftraggeber der Zahlung eines unstreitigen, fälligen und zahlbaren Betrags an Praelexis gemäß diesem Vertrag nicht nach, kann Praelexis unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte die weitere Erbringung von Dienstleistungen bis zur Zahlung aussetzen.

8.13. Die in der Bestellung, den Auftragsannahmeformularen und/oder Rechnungen des Auftraggebers enthaltenen Bedingungen gelten nicht zur Ergänzung oder Ersetzung einer Bestimmung dieses Vertrags.

8.14. Praelexis gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf Software Dritter, einschließlich Garantien oder Gewährleistungen hinsichtlich Funktionalität, Eignung für einen bestimmten Zweck, ununterbrochener Nutzung, Marktgängigkeit oder der Abwesenheit von Code- oder Medienfehlern. Gesetzlich auferlegte Gewährleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Praelexis übernimmt keine Haftung jeglicher Art für Schäden, die durch Mängel oder Ausfälle dieser Software entstehen.

8.15. Die Auslegungsregel, nach der Klauseln gegen die Partei ausgelegt werden müssen, die hauptsächlich für die Ausarbeitung des Vertrags verantwortlich ist, findet bei der Auslegung dieses Vertrags keine Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praelexis für die Erbringung von Dienstleistungen

Praelexis (Proprietary) Limited (Registrierungsnummer 2012/149960/07) („Praelexis") und der Auftraggeber (nachfolgend jeweils als „Partei" und/oder „Parteien" bezeichnet, je nach Kontext) vereinbaren Folgendes:

1. DIENSTLEISTUNGEN

Praelexis erbringt die im Angebot beschriebenen Dienstleistungen für den Auftraggeber gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot, zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bildet „den/diesen Vertrag".

2. ZAHLUNG

2.1. Der Auftraggeber zahlt Praelexis per elektronischer Überweisung den im Angebot aufgeführten Betrag (zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern der Auftraggeber in der Republik Südafrika ansässig ist) innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem Datum der Rechnung von Praelexis auf das im Angebot angegebene Bankkonto, in Südafrikanischen Rand, frei von Bedingungen, Aufrechnungen, Bankspesen, Provisionen oder sonstigen Abzügen. Der Auftraggeber darf eine solche Zahlung nicht aufschieben, anpassen oder zurückhalten.

Die gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Beträge schließen keine Umsatzsteuern (außer der Mehrwertsteuer, sofern angegeben), Verbrauchssteuern, Bruttoumsatzsteuern und Quellensteuern, Universaldienst-Gebühren sowie ähnliche Steuern oder behördlich auferlegte Gebühren oder Zuschläge (zusammenfassend „Steuern") ein. Der Auftraggeber zahlt oder erstattet Praelexis alle derartigen zusätzlich auferlegten Steuern (ausgenommen Steuern auf das Einkommen von Praelexis), die dem Auftraggeber in Übereinstimmung mit dem Recht seines Domizils in Rechnung gestellt werden. Hinsichtlich der Quellensteuer zahlt der Auftraggeber solche zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, damit Praelexis den Betrag erhält, den sie erhalten hätte, wenn keine Quellensteuer erhoben worden wäre, es sei denn, der Auftraggeber legt Praelexis innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Zahlungsdatum eine gültige Quellensteuerbestätigung vor.

3. GEISTIGES EIGENTUM

3.1. Alle Rechte, Titel und Ansprüche an und auf das geistige Eigentum („IP") in Bezug auf Geräte und/oder Software, die Gegenstand dieses Vertrags sind und von Praelexis bei der Erbringung von Dienstleistungen genutzt werden, verbleiben im alleinigen Eigentum von Praelexis, außer soweit IP im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung geschaffen wird, in welchem Fall das geschaffene IP beim Auftraggeber verbleibt.

3.2. Die vertraulichen Informationen und Daten, die der Auftraggeber Praelexis zur Verfügung stellt, um Praelexis die Erbringung der im Angebot spezifizierten Dienstleistungen und/oder Produkte zu ermöglichen, verbleiben jedoch im Eigentum des Auftraggebers.

4. VERTRAGSVERLETZUNG

4.1. Wenn eine der Parteien:

4.1.1. eine andere Vertragsverletzung als eine Zahlungspflichtverletzung begeht und es versäumt, die Verletzung innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der anderen Partei zu beheben;

4.1.2. eine Zahlungspflichtverletzung begeht und es versäumt, die Zahlung innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der anderen Partei zu leisten;

4.1.3. (a) einen Insolvenztatbestand im Sinne von Section 8 des Insolvency Act Nr. 24 von 1936 erfüllt, (b) als zahlungsunfähig im Sinne von Section 345 des Companies Act, alternativ Section 69 des Close Corporations Act gilt, (c) sich in Umständen befindet, die eine Abwicklung gemäß Section 344 des Companies Act, alternativ Section 68 des Close Corporations Act ermöglichen, (d) gemäß Section 73 des Companies Act, alternativ Section 26 des Close Corporations Act gelöscht wird oder die Löschung beantragt, (e) einem Antrag auf vorläufige Abwicklung oder gerichtliche Verwaltung unterliegt, oder ein Sonderbeschluss zur Abwicklung dieser Partei gefasst wird, oder (f) einem Unternehmenssanierungsverfahren unterliegt, oder ein Beschluss gefasst wird, diese Partei in ein Sanierungsverfahren zu überführen;

4.1.4. ein Urteil gegen sie ergangen ist und es versäumt, dieses zu erfüllen oder dessen Aufhebung innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach Bekanntwerden zu beantragen; oder

4.1.5. ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Veränderung ihrer Gesellschafterstruktur oder Mitgliederanteile erfährt, so dass eine neue Person die Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals oder der Mitgliederanteile hält,

4.1.6. kann die andere Partei zusätzlich zu und unbeschadet anderer ihr nach Gesetz oder gemäß diesem Vertrag zustehender Rechte:

(a) die spezifische Erfüllung der Vertragsbedingungen durchsetzen; oder

(b) vorbehaltlich Ziffer 4.2, diesen Vertrag kündigen; und

(c) in jedem Fall (vorbehaltlich Ziffer 5.4) solche Schäden geltend machen, die ihr entstanden sind.

4.2. Eine geschädigte Partei kann diesen Vertrag gemäß Ziffer 4 nur kündigen, wenn die Verletzung wesentlich und nicht durch Geldzahlung behebbar ist oder, wenn sie durch Geldzahlung behebbar ist, die andere Partei die Zahlung nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach endgültiger Feststellung des Betrags leistet.

4.3. Der Auftraggeber kann gegen Praelexis keinen Anspruch aus diesem Vertrag oder seiner Erfüllung geltend machen, der mehr als 1 (ein) Jahr nach Entstehung des vermeintlichen Klagegrundes liegt.

Auf jeden fälligen und nicht bezahlten Betrag einer Partei fallen Zinsen in Höhe des Basiszinssatzes zuzüglich 2 (zwei) Prozentpunkte an. Für die Zwecke dieser Ziffer bedeutet „Basiszinssatz" den Zinssatz (ausgedrückt als % per annum, monatlich zusammengesetzt), der von der First National Bank Limited von Zeit zu Zeit als ihr Mindestüberziehungssatz veröffentlicht wird, zu dem sie ihren wertvollsten Unternehmenskunden Kredite gewährt, wie von einem Filialleiter dieser Bank bescheinigt, dessen Bestellung oder Befugnis nicht nachgewiesen werden muss, und welche Bescheinigung, außer bei offensichtlichem Rechenfehler, prima facie Beweis für ihren Inhalt ist.

5. HÖHERE GEWALT UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

5.1. Keine Partei hat einen Anspruch gegen die andere Partei („die betroffene Partei") wegen Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder -unruhen, Ausfall von Lieferanten oder Auftragnehmern oder sonstige Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen („höhere Gewalt").

5.2. Die Erfüllung der Pflichten der betroffenen Partei wird, vorbehaltlich Ziffer 5.3, für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, die erst ab dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung der betroffenen Partei an die andere Partei als beginnend gilt. Nach Beendigung der höheren Gewalt wird dieser Vertrag wieder vollständig wirksam und die betroffene Partei nimmt unverzüglich ihre Erfüllung wieder auf.

5.3. Dauert die Aussetzung der Erfüllung länger als 60 (sechzig) aufeinanderfolgende Kalendertage an, kann jede Partei diesen Vertrag durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei fristlos kündigen, bevor die höhere Gewalt endet.

5.4. Jeder Anspruch des Auftraggebers gegen Praelexis ist insgesamt auf 50 % des tatsächlich vom Auftraggeber an Praelexis gemäß dem Vertrag vor dem Datum der Klageerhebung gezahlten Gesamtbetrags begrenzt. In keinem Fall haftet Praelexis dem Auftraggeber für: (a) mittelbare oder besondere Schäden und/oder (b) Einkommensverluste, entgangene Gewinne oder erwartete Einsparungen, gleich welcher Art, ob durch Mitarbeiter, Vertreter und/oder Auftragnehmer verursacht und unabhängig von der Form oder dem Klagegrund. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und/oder Auftragnehmer von Praelexis.

6. ZUSTELLUNGSANSCHRIFT UND MITTEILUNGEN

6.1. Die Parteien wählen ihre jeweiligen Zustellungsanschriften für alle Zwecke dieses Vertrags wie folgt:

6.1.1. An Praelexis (Pty) Ltd:

Anschrift: 7 Neutron Street, Technopark, Stellenbosch

E-Mail: info@praelexis.com

Tel: 021 200 5817

z. Hd.: Geschäftsführer

6.1.2. An den Auftraggeber

6.2. Jede Partei kann von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an die andere(n) Partei(en) ihre Zustellungsanschrift in eine andere Anschrift innerhalb der Republik Südafrika ändern, die kein Postfach oder Postlagernd ist.

6.3. Alle Mitteilungen gemäß diesem Vertrag sind schriftlich zu erteilen. Eine von einer Partei an eine andere Partei („den Empfänger") gerichtete Mitteilung, die:

6.3.1. von Hand zugestellt wird, gilt als am Tag der Zustellung beim Empfänger eingegangen;

6.3.2. per E-Mail übermittelt wird, gilt als am ersten Werktag nach dem Tag des Eingangs beim Empfangsgerät beim Empfänger eingegangen;

6.3.3. per Einschreiben von einer Anschrift innerhalb der Republik Südafrika an die Zustellungsanschrift des Empfängers aufgegeben wird, gilt als am 10. (zehnten) Werktag nach dem Datum der Aufgabe beim Empfänger eingegangen.

6.3.4. Es ist nicht zulässig, Mitteilungen zu Streitigkeiten, Forderungen, Vertragsverletzungen, Rechtsstreitigkeiten, Verlängerungen, Kündigungen oder Vertragsbeendigungen per E-Mail zu erteilen.

7. ANTI-KORRUPTION UND BESTECHUNG

7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle anwendbaren Antikorruptionsgesetze jeder zutreffenden Rechtsordnung einzuhalten, und stellt sicher, dass alle seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dienstleister solche Gesetze einhalten und die notwendige Schulung in diesem Bereich erhalten haben und/oder erhalten.

8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

8.1. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

8.2. Keine Änderung, Abwandlung oder einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrags ist wirksam, sofern sie nicht schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet wurde.

8.3. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Durchsetzung einer Vertragsbestimmung stellt keinen Verzicht oder eine Aussetzung dieser Bestimmung dar und beeinträchtigt nicht das Recht einer Partei, die Erfüllung dieser Bestimmung jederzeit in der Zukunft zu verlangen. Der Verzicht auf ein Recht aufgrund einer nachfolgenden Verletzung macht die Bestimmung selbst nicht unwirksam.

8.4. Keine Partei darf ihre Rechte abtreten und/oder ihre Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei delegieren.

8.5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, sind diese Bestimmungen von den verbleibenden Bestimmungen abtrennbar, die in vollem Umfang wirksam bleiben. Ist eine ungültige Bestimmung durch Änderung gültig zu machen, verpflichten sich die Parteien, in gutem Glauben eine Änderung zur Beseitigung der Ungültigkeit auszuhandeln.

8.6. Sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich anderweitig vereinbart, darf keine Partei während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach dessen Ablauf oder Beendigung für eigene Rechnung oder als Vertreter oder Bevollmächtigter eines Dritten das Personal der anderen Partei überreden, verleiten, ermutigen, beschaffen oder anwerben:

8.6.1. für sie oder ein im Wettbewerb mit der anderen Partei stehendes Unternehmen direkt oder indirekt tätig zu werden oder daran interessiert zu sein; oder

8.6.2. sein/ihr Arbeitsverhältnis mit der anderen Partei zu beenden; oder

8.6.3. geistiges Eigentum der anderen Partei an Personen weiterzugeben, die vom Eigentümer des geistigen Eigentums nicht zum Empfang berechtigt sind.

8.7. Jede Partei bestätigt, dass sie diesen Vertrag nicht auf der Grundlage von und nicht im Vertrauen auf Aussagen, Garantien oder sonstige Bestimmungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, abschließt, außer soweit ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen. Alle durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht implizierten Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang nach dem Recht der Republik Südafrika ausgeschlossen.

8.8. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Südafrika, wird danach ausgelegt und interpretiert.

8.9. Wird einer Partei von einem Schiedsrichter oder Gericht Kosten zugesprochen, hat sie Anspruch auf Erstattung durch die andere Partei auf Basis der Anwalts- und eigenen Mandantengebühren.

8.10. Kommt der Auftraggeber der Zahlung eines unstreitigen, fälligen und zahlbaren Betrags an Praelexis gemäß diesem Vertrag nicht nach, kann Praelexis unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte die weitere Erbringung von Dienstleistungen bis zur Zahlung aussetzen.

8.11. Die in der Bestellung, den Auftragsannahmeformularen und/oder Rechnungen des Auftraggebers enthaltenen Bedingungen gelten nicht zur Ergänzung oder Ersetzung einer Bestimmung dieses Vertrags.

8.12. Per E-Mail an Praelexis gesendete Informationen oder Dokumente gelten erst dann als von Praelexis erhalten, wenn Praelexis den Empfang schriftlich bestätigt hat.

8.13. Praelexis gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf Software Dritter, einschließlich Garantien oder Gewährleistungen hinsichtlich Funktionalität, Eignung für einen bestimmten Zweck, ununterbrochener Nutzung, Marktgängigkeit oder der Abwesenheit von Code- oder Medienfehlern. Gesetzlich auferlegte Gewährleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Praelexis übernimmt keine Haftung jeglicher Art für Schäden, die durch Mängel oder Ausfälle dieser Software entstehen.

8.14. Die Auslegungsregel, nach der Klauseln gegen die Partei ausgelegt werden müssen, die hauptsächlich für die Ausarbeitung des Vertrags verantwortlich ist, findet bei der Auslegung dieses Vertrags keine Anwendung.